Architekt – Kosten

Architekt – Kosten

Was kostet ein Architekt ?

Die Kosten für Leistungen von Architekten und Ingenieuren berechnen sich nach der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

In dieser ist transparent festgelegt, welche Leistungen in welcher Höhe vergütet werden. Von diesen Leistungen können nur eine, einige oder alle beauftragt werden. Diese Leistungen sowie die Intensität der Einbindung des Architekten in das Bauprojekt sollten auf jeden Fall im Vorfeld besprochen werden


Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung errechnet sich das Architektenhonorar nicht prozentual aus dem Wert der Bausumme und ist auch nicht frei verhandelbar, sondern ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).


Die HOAI ist auch dann anzuwenden, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Sie gilt immer dann, wenn Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht wurden.

Das Honorar nach der HOAI errechnet sich nach folgenden Bemessungskriterien: (gem. § 6 der HOAI). Hiernach ist das Architektenhonorar vereinfacht abhängig von folgenden Faktoren:

  • Die reinen Baukosten bzw. anrechenbaren Kosten
  • Der Schwierigkeit der Bauaufgabe bzw. dem Anforderungsprofil. Dies bestimmt die Honorarzone.
  • Dem Umfang der Leistungen – dies ist in den Leistungsphasen beschtieben.
  • Der Vereinbarung über den Bezahlungssatz mit dem Architekten

Die HOAI schreibt Mindest- und Höchstsätze für Architektenhonorare in Abhängigkeit von den Baukosten, dem Anforderungsprofil der Aufgabe (nach Honorarzonen) und dem Umfang der Leistung (nach Leistungsphasen) vor.

Anrechenbare Kosten / Baukosten (gem. $ 4 HOAI):

Hierin sind die NettoKosten für Baukonstruktion und Haustechnik enthalten, nicht aber die Kosten für Grundstück, seine Erschließung oder die  Baunebenkosten.

Anforderungsprofil der Aufgabe (gem. § 5 HOAI):

Die HOAI kennt fünf Honorarzonen, die jeweils unterschiedliche (Planungs-) Anforderungen an das Bauvorhaben zugrunde legen. Während in die Honorarzone I Scheunen und andere Behelfsbauten eingeordnet werden, werden in die Honorarzone V Krankenhäuser oder Studios für Rundfunk und Fernsehen eingezont. Wohngebäude sind in der Regel in Zone III und IV eingeordnet.

Leistungsumfang (gem. § 34 HOAI):

Der Umfang der Leistung gliedert sich in neun Leistungsphasen. Für jede geleistete Phase bekommt der Architekt einen prozentualen Anteil des Grundhonorars. Wird der Architekt nicht mit allen Leistungen beauftragt, so kann er nur ein Honorar abrechnen, das dem übertragenen Leistungsumfang entspricht. Liegen alle neun Phasen in der Verantwortung des Architekten, so bekommt er 100% des in der HOAI festgelegten Honorars. Damit ist dann aber auch sichergestellt, dass das Bauprojekt vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung kontinuierlich betreut wird.

Leistungsphase  Prozent HOAI-SätzeLeistung
1. Grundlagenermittlung2 %Aufgabenstellung klären, Entscheidungshilfen geben
2. Vorplanung7 %Skizzen, Kostenschätzung
3. Entwurfsplanung15 %Entwurfszeichnung M 1:100, Kostenberechnung
4. Genehmigungsplanung3 %Bauantrag, Bauanzeige
5. Ausführungsplanung25 %Ausführungsplanung M 1:50, Details
6. Vorbereitung der Vergabe10 %Leistungsbeschreibung, Massenermittlung, Angebote
7. Mitwirkung bei der Vergabe4 %Auftragsvergabe, Vertragsgestaltung, Kostenanschlag
8. Objekt-/ Bauüberwachung32 %Bauleitung, Kostenfeststellung
9. Objektbetreuung2 %Zusammenstellung der Unterlagen, Gewährleistung Dokumentation

 

 
 

Anmerkung: Nebenkosten gem. § 7 HOAI und Mehrwertsteuer sind nicht in den Tabellenhonoraren enthalten. Bei Umbauten fällt gem. § 24 HOAI ein Zuschlag von mind. 20% an.